Chancengleichheit
Studien- und Prüfungsbedingungen fair gestalten
Was steckt dahinter – und wofür ist es gut?
Chancengleichheit ist ein zentrales Prinzip für ein inklusives Studium. Sie verpflichtet die Universität, Strukturen so zu gestalten, dass alle Studierenden, unabhängig von Behinderung, chronischer Krankheit oder anderen Beeinträchtigungen, gleichberechtigt teilhaben können. Konkret bedeutet dies: Die Gestaltung von Lehrveranstaltungen, Kommunikationswegen und Prüfungen muss so erfolgen, dass strukturelle Barrieren abgebaut und faire Bedingungen geschaffen werden, z.B. durch flexible Lernmaterialien, adaptive Prüfungsformate oder transparente Kommunikation.
Ein zentrales Instrument zur Umsetzung von Chancengleichheit ist der Nachteilsausgleich. Er ermöglicht individuell formale, organisatorische und technische Anpassungen im Studienalltag, z.B. bei der Raumnutzung, bei Kommunikationsmitteln oder bei Prüfungsmodalitäten, ohne die Leistungsanforderungen zu senken. Er ist rechtlich verankert und dient nicht der Bevorzugung, sondern dem Ausgleich funktioneller Nachteile. Der Nachteilsausgleich muss seitens Studierenden frühzeitig beantragt und durch ein ärztliches oder fachliches Gutachten belegt werden. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Fakultät oder dem Institut.
Die Abteilung für Gleichstellung bieten dazu Unterstützung für Studierende und Beratung für Lehrpersonen und Fakultäten.
Einblicke
| Aktivität | Nutzen |
|---|---|
Eine Studentin mit einer Sehbeeinträchtigung erhält die Lehrmaterialien bereits zu Semesterbeginn in einem barrierefreien Format als durchsuchbares PDF mit alternativen Bildbeschreibungen. |
Die Studentin kann so gleichberechtigt an den Lehrveranstaltungen teilnehmen und sich selbstständig auf Leistungsnachweise vorbereiten. |
| Aktivität | Nutzen |
|---|---|
In einer mündlichen Prüfung erhält eine Studentin mit beeinträchtigtem Sprechvermögen zusätzliche Prüfungszeit. Der Umfang der zusätzlichen Zeit wurde vorab mit der Abteilung für Chancengleichheit definiert und der Studentin einen Monat vor der Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungskoordination ist über diese Vereinbarung orientiert und kann entsprechend für weitere mündliche Prüfungen der Studentin die Dozierenden informieren. |
Die zusätzliche Zeit schafft faire Bedingungen, damit die Studentin ihre Kenntnisse ohne zeitbedingten Leistungsdruck darstellen kann und schützt damit den Anspruch auf Gleichbehandlung im Sinne der Prüfungsfairness. |
Stolperfrei durchstarten
| Was kann herausfordernd sein? | Was hilft in der Praxis? |
|---|---|
| Unsicherheit in der Gestaltung barrierefreier Lehrmaterialien und -methoden |
Nutzen Sie das Kursangebot der Abteilung für Chancengleichheit.
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| Eingeschränkte Zugänglichkeit bestimmter Gebäude und Räume |
Melden Sie Barrieren frühzeitig an die zuständige Stelle, um Alternativen oder Hilfsmassnahmen zu organisieren. |
| Unsicherheit, wann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht |
Orientieren Sie sich an den rechtlichen Grundlagen und wenden Sie sich für eine Beratung an die Abteilung für Chancengleichheit. |
| Studierende kennen ihre Rechte auf Nachteilsausgleich oft nicht. |
Weisen Sie zu Semesterbeginn proaktiv auf Nachteilsausgleich hin. |
| Fehlende oder späte Anträge von Studierenden | Informieren Sie über Fristen, Anforderungen und die zuständige Stelle im Institut oder an der Fakultät. |
| Unsicherheit bei der Wahl passender Massnahmen zum Nachteilsausgleich |
Nutzen Sie Beispielfälle als Referenz für Ihre Entscheidung. Wenden Sie sich für eine Beratung an die Abteilung für Chancengleichheit.
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| Praktische Umsetzbarkeit einzelner Massnahmen (z.B. Raumverfügbarkeit) |
Planen Sie frühzeitig und gemeinsam mit den für die Prüfungsadministration zuständigen Stellen die Umsetzung.
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Ressourcen
Literatur
Ferencik-Lehmkuhl, D., Huynh, I., Laubmeister, C., Lee, C., Melzer, C., Schwank, I., Weck, H., & Ziemen, K. (Hrsg.). (2023). Inklusion digital! Chancen und Herausforderungen inklusiver Bildung im Kontext von Digitalisierung. Julius Klinkhardt Verlag.
- Kapitel 2: „Inklusive Didaktik im digitalen Zeitalter“ – Ausführungen zur inklusiven Gestaltung von digitalen Lehr- und Lernumgebungen.
- Kapitel 3: „Barrierefreie digitale Lehrmaterialien“ – Best Practices und Tools zur Erstellung barrierefreier Materialien und unterstützender Technologien.
- Kapitel 7: „Nachteilsausgleich und faire Prüfungsbedingungen“ – Ansätze und rechtliche Rahmenbedingungen zur Gewährleistung von Chancengleichheit in Prüfungen.
