Zoom FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Zoom
Wie melde ich mich bei Zoom UniBE an?
- Anmleden über UniBE-Zoomseite: unibe-ch.zoom.us
- SIGN IN mit Mailadresse <vorname.nachname@unibe.ch> bzw. <vorname.nachname@students.unibe.ch> und Campus-Account-Passwort.
- Anmelden per SSO (!) mit Unternehmens-Domain: unibe-ch
Sie benötigen einen gültigen CampusAccount und eine Mailbox auf dem zentralen Mailsystem der Informatikdienste der Universität Bern. Auch Studierende der Universität Bern können einen lizenzierten Zoom-Account nutzen. Wenn Sie sich erstmalig mit dem lizenzierten Account der Universität Bern anmelden möchten, finden Sie hier eine Kurzanleitung für die wichtigsten Schritte: Quick Start Zoom (PDF)
Mein Login funktioniert nicht, was tun?
Es gibt im Wesentlichen zwei Wege, wie Sie sich bei Zoom mit dem lizenzierten Campus-Account anmelden können. Je nachdem, wo der Fehler auftritt, versuchen Sie bitte einmal die andere Methode:
1. über die Website:
a) Rufen Sie die Website unibe-ch.zoom.us auf
b) klicken Sie auf SIGN IN
c) Melden Sie sich mit Ihrem Account in folgender Form an: vorname.nachname@unibe.ch an (Mitarbeitende), vorname.nachname@students.unibe.ch (Studierende).
2. über die Anwendung (Client, App):
a) Starten Sie die Zoom-App
b) klicken Sie auf "anmelden"
c) Klicken Sie auf "Melden Sie sich mit SSO an"
d) geben Sie als Firmen-Domain unibe-ch (.zoom.us) ein und klicken Sie auf "Fortfahren"
e) Melden Sie sich mit Ihrem Account in folgender Form an: vorname.nachname@unibe.ch an (Mitarbeitende), vorname.nachname@students.unibe.ch (Studierende).
Welche Zoom-Version benötige ich?
Stellen Sie sicher, dass Sie die neuste Version der Zoom-App installiert haben, damit alle Funktionen einwandfrei genutzt werden können. Ab 2. August 2025 wird von Zoom die Client-Version 6.0.4 (Win) / 6.0.2 (MAC) oder neuer als Mindestversion vorausgesetzt (vgl. Lifecycle-Policy von Zoom und Versionshinweise für Zoom Client).
Falls Sie seit Februar noch nicht eingeloggt waren und noch eine alte Desktop-Version von Zoom haben, finden Sie hier eine Anleitung zur Aktualisierung der App: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362233-Das-neueste-Zoom-Update-herunterladen
Wenn Sie selbst nicht die Berechtigung zur Aktualisierung haben, wenden Sie sich an die Technik-Verantwortlichen Ihres Instituts: IT-Verantwortliche (intern)
Soll ich Zoom oder Teams verwenden?
Teams und Zoom haben unterschiedliche Schwerpunkte. So erscheint Zoom vielen Personen benutzerfreundlicher und ist besonders für Lehrveranstaltungen und grosse Webinare geeignet, während Teams sich mehr in Arbeitsgruppen und für Projektarbeit zur Nutzung anbietet. Zoom findet seine Hauptanwendung in der Lehre, während Teams seine Stärken im administrativen Arbeitsalltag entfaltet.
Ein wesentlicher Vorteil von Zoom ist die hohe Stabilität, selbst bei vielen Teilnehmer*innen. Die erweiterten Breakout-Room-Funktionen ermöglichen ein effektives Arbeiten in kleinen Gruppen, um zu gezielten Diskussionen und einer aktiven Beteiligung anzuregen. Zudem bietet Zoom sehr gute Interaktionsmöglichkeiten wie Umfragen und ein umfangreich ausgestattetes Whiteboard, was eine lebendige und engagierte Lernumgebung fördert.
Teams hat seine Stärken im administrativen Alltag und der internen Kommunikation mit der nahtlosen Anbindung an andere Microsoft Office Produkte.
Können mehr als 300 Personen an einem Meeting teilnehmen?
Die Universität Bern hat Zoom für Angehörige in einer Version lizenziert, die eine Kapazität von bis zu 300 Teilnehmende pro Meeting ermöglicht. Sollten Sie mehr als 300 (inter)aktive Teilnehmende erwarten, können Sie frühzeitig ein "Webinar" (bis zu 500 Teilnehmende) beantragen über: zoom@unibe.ch
Warum wird meine Anfrage nach einer Zoom-App abgelehnt (Pre-approval request)?
Die zentralen Entscheidung, dass derzeit Zoom-Apps an der Universität Bern prinzipiell nicht aktiviert werden, wurde aufgrund einer ganzen Reihe von Überlegungen getroffen:
- Jeder Service hat seine eigenen Sicherheitsrichtlinien, was Datenschutzprobleme zur Folge hat (teilweise werden viele Daten gesammelt)
- Jede installierte App ist eine potentielle Fehlerquelle (Fehler bei Installation oder Anwendung, Performanz, Blockierung der gesamten Anwendung,..), was übermässigen Supportaufwand bedeuten würde
- Die verfügbaren Apps sind nur zum Teil kostenlos
- Bei jeder einzelnen App müsste überprüft werden, inwiefern sie zugelassen werden könnte (für solche Abklärungen gibt es keine Ressourcen)
- Die Anwendung von Apps ist nicht so einfach, wie Zoom es bewirbt: Ein Klick reicht oft nicht aus. Installationen und Neustarts sind erforderlich, was teilweise nur mit Administratorenrechten möglich ist.
- Meetings können gestört werden, wenn jede/r eine App aufrufen kann.
- Alle Teilnehmenden in einem Meeting müssten das Addon in der App bei sich installieren.
- Teilnehmende von mobilen Devices wären zum Teil ausgeschlossen und könnten im schlimmsten Fall nicht einmal das Meeting aufrufen.
- Teilnehmende vom Browser wären ebenfalls teilweise ausgeschlossen
Daher können in der lizenzierten Version der Universität Bern keine Apps aktiviert werden.
Kann ich Zoom zur Prüfungsaufsicht (Proctoring) verwenden?
Zoom kann zur Prüfungsaufsicht verwendet werden, wenn Remote-Prüfungen aufgrund der pandemischen Lage erforderlich sind oder eine Remote-Prüfung bewilligt wurde. In diesen Fällen kann Zoom bei der Prüfungsaufsicht- und Prüfungsüberwachung unterstützen. Es gibt verschiedene Varianten von Meeting-Einstellungen: je nach Gruppengrösse bieten sich Breakout-Räume oder der sog. "Aufmerksamkeitsmodus" an; eine Aufzeichnung ist hierbei nicht erlaubt. Zoom ist damit neben der Verwendung von Fragebogenvarianten (z.B. Gruppe A, Gruppe B), der Fragenrandomisierung, der Plagiatserkennung bei Freitextantworten und der Selbständigkeitserklärung eine weitere Möglichkeit, die für die Prüfungskontrolle genutzt werden kann.
Kann ein Zoom-Meeting live gestreamt werden?
Es ist möglich ein Zoom-Meeting live über eine Streaming-Plattform zu übertragen (Verzögerung ca. 20 Sekunden). Beachten Sie aber die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden und dass wir Ihnen hierfür keinen Support anbieten können: Supportseite Zoom - auf Youtube live streamen (Website)
Um für Ihre Veranstaltung einen Live-Stream über ILIAS oder Tobira einzurichten, informieren Sie sich hier: Podcast & Live-Streaming Service
Wie kann ich einen Timer im Meeting nutzen?
Die Funktion "Zoom Timer App" ist bereits integriert und kann ohne die Installation von Apps genutzt werden. Um die Funktion zu nutzen, wählen Sie im Meeting in der oberen rechten Ecke des Meetingfensters > Ansicht > Meeting-Timer einblenden > klicken Sie auf die Zeitanzeige in der oberen rechten Ecke des Meetingfensters und wählen Sie die Funktion "Timer App".
Mein Zoom-Meeting bricht nach 40 Minuten ab. Was kann ich tun?
Sie haben offenbar nur die Basisversion benutzt. Melden Sie sich mit Ihrem Campusaccount auf unibe-ch.zoom.us an. In der lizenzierten Version können bis zu 300 Personen teilnehmen und das Zeitlimit beträgt 30 Stunden.
Kann jemand in meiner Veranstaltung als Gast präsentieren?
Gäste können von der Veranstaltungsleitung in Zoom eingeladen und mit Präsentationsrechten ausgestattet werden.
Um die Übertragung der Präsentationsrechte prinzipiell zu ermöglichen, darf die Bildschirmfreigabe für Gäste nicht deaktiviert sein (so ist es per default festgelegt). Die Einstellung finden Sie in Ihrem persönlichen Profil unter Einstellungen > In Meeting (Grundlagen) > "Schalten Sie die Bildschirmfreigabe ab, wenn Gäste im Meeting sind".
Mit dieser Defaulteinstellung können Sie in jedem laufenden Meeting entscheiden, ob die Teilnehmenden präsentieren dürfen (mit Klick auf den Button "Sicherheit" in der unteren Menüleiste des Meetings).
Ausserdem können Sie (über "Teilnehmer") jemanden als Co-Host bestimmen oder auch die Host-Funktion auf jemanden übertragen. Sie können dann auch selbst das Meeting verlassen ohne es für die anderen zu beenden.
Wie können Personen, die nicht von der Uni Bern sind, ein Meeting für die Universität Bern hosten?
Als alternative Moderatoren können nur Personen im Meeting eingetragen werden, die einen Campus Account der Uni Bern haben. Aber es gibt folgende Möglichkeiten, wie externe Personen einen Zugang als Host erhalten können, wenn sie eine vorhandene Veranstaltung für die Universität hosten sollen (z.B. kurzfristige Vertretung in einer Terminserie):
Lösung 1: Man findet jemanden, der einen Campus-Account hat, trägt diese Person als alternativen Moderator ein und die Person loggt sich zu Beginn des Meetings ein und gibt dem auswärtigen Speaker im Meeting selbst die Host-Rechte, dann kann er/sie das Meeting verlassen und der auswärtige Speaker ist Host.
Lösung 2: Das Meeting wird so eingerichtet, dass das Meeting auch "vor dem Moderator" betreten werden kann (Checkbox beim Meeting selbst) und dass jeder seinen Screen teilen kann (im Browser-Dashboard von Zoom unter Einstellungen --> Bildschirmübertragung, das sollte aber per default möglich sein). Dann kann der auswärtige Speaker jederzeit ins Meeting und auch präsentieren, kann aber nicht als "echter" Host agieren und hat so einige Host-Funktionen nicht zur Verfügung (z.B. alle gleichzeitig auf mute schalten oder jemanden rauswerfen)
Wie sieht der Datenschutz aus und worauf muss ich rechtlich achten?
In der Presse heisst es, Zoom würde leichtsinnig mit Daten umgehen. Muss ich mir Sorgen machen?
Zoom ist in der Vergangenheit bereits öfter angegriffen worden und hat jedes Mal sehr schnell reagiert. So heisst es etwa in den am 11.8.2023 überarbeiteten Datenschutzhinweisen: "Zoom verwendet keine Audio-, Video-, Chatinhalte, per Bildschirmfreigabe weitergegebenen Dateien, Anhänge oder sonstige kommunikationsähnliche Kundeninhalte (z. B. Ergebnisse von Umfragen, Whiteboards und Reaktionen), um Modelle künstlicher Intelligenz zu trainieren."
- Die Universität Bern hat die Zoom Lizenzen via Rahmenabkommen von SWITCH bezogen. Dieses Abkommen beinhaltet das Global Data Processing Addendum, womit bestätigt wird, dass die an der Universität Bern verwendete Zoom-Lizenz mit den in Europa geltenden Datenschutzrichtlinien (European Union General Data Protection Regulation (“GDPR”)) konform ist.
- Weiter ist sichergestellt, dass die Daten, die gespeichert werden (müssen) auf Servern in Europa liegen.
Trotzdem oder gerade wegen des öffentlichen Interesses an Zoom sollten Sie in Ihren Lehrveranstaltungen unbedingt selbst auf Wahrung von Datenschutz und Urheberrecht achten und insbesondere keine besonders schützenswerten Daten besprechen oder teilen. Das gilt gleichermassen auch für andere Videokonferenz-Systeme, wie z.B. Teams.
Was muss ich in meiner Online-Lehrveranstaltung bedenken?
Urheberschutz und Zitatrecht:
- Wenn Sie in Ihren Arbeitstreffen bzw. Ihren Online-Lehrveranstaltungen Werke (Bilder, Texte etc.) von anderen Urhebern zeigen, geben Sie die Quelle der Werke an, insbesondere auch bei Werken aus dem Internet (vgl. Zitatrecht).
- Teilnehmende müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie den Link zur Aufnahme bzw. die Aufzeichnungen nur für ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen, nicht weitergeben, nicht ins Internet stellen, nicht kommerziell verwerten.
Personendatenschutz:
- Verzichten Sie auf die Verwendung von Informationen über eindeutig bestimmte oder im Kontext bestimmbare Personen, z.B. Foto- & Filmaufnahmen von Studierenden, Patienten etc., ausser die betroffenen Personen haben in eine Veröffentlichung durch Sie zu diesem Zweck ausdrücklich zugestimmt.
- Wenn Sie ein Arbeitstreffen oder ein Online-Meeting mitschneiden und anschliessend zur Verfügung stellen wollen, achten Sie darauf, dass ausser Ihnen als Dozierende keine Teilnehmenden erkennbar sind (die Studierenden können z.B. Ihre Webkameras ausschalten oder Sie stellen in den Zoom-Settings ein, dass nur die Folien aufgezeichnet werden. Falls Frage- und Diskussionsrunden aufgenommen werden, informieren Sie vorher alle Teilnehmenden und holen die ausdrückliche Zustimmung ein.
Zu Datenbearbeitungen durch die Universität Bern generell beachten Sie zudem die Weisungen "Datenschutz im IT-Bereich der Universität Bern" vom 20.08.2019 (abrufbar unter http://www.unibe.ch/unibe/portal/content/e152701/e322683/e325067/e323226/ul_ws_datenschutz_it_ger.pdf; siehe insbes. Ziff. 4) sowie das Datenschutzgesetz des Kanton Bern KDSG (2024)
Bei Fragen, Unsicherheiten und Abklärungen hilft Ihnen die Supportstelle ILUB (Innovative Lehr- & Lerntechnologien Universität Bern).
